Häufige Fragen

 

Ich kann nicht malen. Ist die Kunsttherapie trotzdem für mich geeignet?

Die Kunsttherapie arbeitet mit verschiedenen Methoden des Malens, Zeichnens und des dreidimensionalen Gestaltens, die keinerlei Vorkenntnisse oder künstlerische Begabungen erfordern.

Vor allem im Aquarellmalen auf nassem Papier darf jeder einengende Anspruch losgelassen werden. Die verschiedenen Farben wirken direkt auf unsere Gefühle. Das Denken wird dabei leise, der Verstand darf eine Pause einlegen.

Mit dynamischen Rhythmusformen werden die innere Beweglichkeit angeregt, das innere Gleichgewicht trainiert und die Lebenskräfte neu aktiviert.

Das plastischen Gestalten bietet die Möglichkeit des Ausdrucks in der Form. Ausgedrücktes wird greifbar und damit erfassbar.

Jeder Mensch verfügt über schöpferische und gestalterische Fähigkeiten, die im künstlerischen Prozess automatisch wachgerufen und trainiert werden. Da nicht das Ergebnis, sondern alleine das Erlebnis zählt, kann man sich voll und ganz dem Tun hingeben und darf sich vertrauensvoll darauf freuen, was zum Ausdruck kommen will. Dabei kann Verborgenes oder unbewusst Verdrängtes sichtbar werden. Mit dem Abstand des Betrachters kann dadurch vieles erkannt und verstanden werden.

 

Was kostet Kunsttherapie und Hypnose? Wird sie von der Krankenkasse bezahlt?

Die Kosten für die Kunsttherapie werden von gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht übernommen. Ausnahme ist die securvita Krankenkasse, die u.U. einen Teil der anfallenden Kosten übernimmt, wenn eine kassenärztliche Verordnung vorliegt. Sprechen Sie also mit Ihrem Arzt darüber. Gerne kann auch ich mit Ihrem Arzt in Kontakt treten, um über den Sinn und Nutzen einer Kunsttherapie zu sprechen.

Bei vielen Privat- oder Zusatzversicherungen besteht die Möglichkeit der Übernahme der Kosten von Kunsttherapeuten und Heilpraktikern für Psychotherapie.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Versicherer, ob und in welchem Maße die Kosten für dieTherapie (Kunsttherapie und / oder Hypnosetherapie) übernommen werden.

Selbstzahler haben den Vorteil, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt. Es gibt keine Informationen an die Krankenkasse und somit keinen Eintrag in die Krankenakte. Dies kann für bestimmte Berufsgruppen und bei Versicherungen hilfreich und sinnvoll sein.

Ich berechne pro Einzeltherapiestunde (60 Minuten) 60.-€

Die Bezahlung erfolgt am Ende der Stunde gegen Quittung, die Sie dann gegebenenfalls bei Ihrem Versicherer einreichen können.

Es besteht die Möglichkeit, die Kosten als Sonderausgabe steuerlich geltend zu machen. Eine Rechnung über die erfolgten Leistungen erhalten Sie jederzeit auf Anfrage.